Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Wir tätowieren erst ab Erreichen des 18. Lebensjahres.Wir tätowieren keine Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, sowie Bluter oder Personen mit Immunschwäche (HIV) oder anderen schweren Krankheiten. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, den Tätowierer über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.). Wir behalten uns vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen, insbesondere für politische Wunschmotive.
Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. Tattoo-Motive können mitgebracht werden.

2. Terminvereinbarung und Anzahlung

Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen, somit geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung zu leisten. Bei Nichteinhaltung des Termins behalten wir die Anzahlung ein. Bei Terminverlegung bis zwei Tage vor dem Termin wird die Anzahlung gutgeschrieben. Im Falle von Krankheit wird die Anzahlung nur gutgeschrieben, wenn ein ärztliches Attest (Kopie reicht aus) vorgelegt wird. Ansonsten wird keine Anzahlung zurückgezahlt. Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.
Termine die mehrere Monate im Voraus vereinbart werden, können jederzeit abgesagt werden, jedoch behält sich das Tattoo-Studio 50% der Anzahlungen vor da die Umdisponierung und Verlegung anderer Kunden usw. unsere Zeit beansprucht. Es werden keine Anzahlungen in bar ausbezahlt. Anzahlungen werden bei Rückerstattung als Gutschein ausgehändigt. Bei einer Terminvereinbarung mit Folgeterminen wird die Anzahlung immer am letzten Termin verrechnet.

Nachstechen

Falls nötig beinhalten unsere Preise selbstverständlich einen Termin fürs Nachstechen. Nachstechtermine müssen innerhalb von 3 Monaten vereinbart werden. Bei nachlässiger Pflege behalten wir uns das Nachstechen vor.

3. Entlohung

Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohung direkt und ausschließlich mit Bargeld, sowie in voller Höhe zu entrichten.
Ratenzahlung ist nicht möglich. Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Der Wert der Gutscheine kann nicht ausbezahlt werden, sondern gilt ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages. Der Gutschein ist maximal 3 Jahre gültig.

4. Hygiene

Es versteht sich von selbst, dass wir streng nach den hiesigen Hygienevorschriften arbeiten. Ferner wird der Kunde ausführlich (mündlich und schriftlich) über Plegehinweise und Nachbehandlung informiert. Wir übernehmen kein Haftung für Missachtung. Die Nadeln und Griffstücke sind Einwegwerkzeuge. Es werden ausschließlich neue Nadeln und sterilisiertes Maschinen-Zubehör, sowie Einweg- und hygienische Artikel verwendet. Es wird über Risiken, Nebenwirkungen, sowie spätere Pflege (vor und nach dem Ausheilen) informiert und wir stehen jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung. Die Unterschrift verpflichtet zur Einhaltung der abgegebenen Anweisungen über Hygiene und Pflege des Tattoos bis zur vollständigen Verheilung. Das Studio is beim Gesundtheitsamt Erding gemeldet.

5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Kundin/der Kunde (gesetzlicher Vertreter) entbindet die Voodoo Croo von sämtlichen Haftungen gegenüber Schäden, welche als Folgen des Tattoos direkt oder auch indirekt entstehen können.